AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf socialmediaagentur.de
Präambel
Franke-Media.net bietet diverse Leistungen (im Folgenden „Leistungen“) aus dem Bereich des Online Marketing an, insbesondere zur Optimierung von Websites für Suchmaschinen.
Franke-Media.net verfügt über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse bei der Leitung und Realisierung von Dienstleistungen im Bereich des professionellen Online Marketings. Im Schwerpunkt erfasst sind dabei Beratungen für strategische Suchmaschinenoptimierungen und Suchmaschinenmarketing, Social Media Optimierung sowie Conversion-Optimierung.
Die Nutzung der bereitgestellten Leistungen ist nur zu dem dafür vorgesehenen und in diesen allgemeinen Bedingungen bzw. im Auftrag beschriebenen Zweck zulässig.
Diese Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Franke-Media.net und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Vertragspartner“).
Auftraggeber und der Auftragnehmer werden bei ihrer Zusammenarbeit vertrauensvoll und eng kooperieren und dabei eine offene und ehrliche Kommunikation pflegen. Hierin sehen die Vertragspartner ein wesentliches Kriterium für den gemeinsamen Erfolg.
- 1 Geltungsbereich
- Für die Nutzung der von imwebsein angebotenen Leistungen durch den Vertragspartner gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für darüberhinausgehende Angebote, Leistungen, Einzelprojekte, Aktionen sowie sonstige Leistungen, insbesondere Projektleistungen, gelten gesonderte einzelvertraglich zu vereinbarende Bedingungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn imwebsein ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und / oder seine Leistungen widerspruchslos erbringt.
- 2 Allgemeiner Leistungsumfang
- Die Leistungspflicht der imwebsein GmbH umfasst die individuelle Beratung des Vertragspartners sowie Dienstleistungen zur Websiteoptimierung. Dabei ergreift imwebsein alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen, welche zur Verbesserung des Rankings bei der / den Suchmaschine/n führen sollen. Eine detaillierte Beschreibung der jeweils beauftragten Leistung von imwebsein sowie die spezifischen Optimierungsziele ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der Leistungsbeschreibung.
- Die von imwebsein bereitgestellten Leistungen umfassen die Verpflichtung, vorhandene Optimierungspotentiale zu erforschen und zu entwickeln. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Steigerung im Ranking nicht verbindlich zu leisten ist, da Google diese durch unbekannte Maßnahmen und Algorithmen errechnet.
- Das Zustandekommen des Vertrages unterliegt den Bedingungen im Folgenden. Die von imwebsein angebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar. Der Vertragspartner ist an seine Erklärung fünf Werktage gebunden. Zum Abschluss eines Vertrags bedarf es der Bestätigung in Textform (per E-Mail ausreichend) seitens imwebsein. Sodann kommt ein Geschäftsvertrag auf der Grundlage der jeweils gültigen AGB zustande.
- Franke-Media.net ist zum Abschluss von Verträgen nicht verpflichtet und kann den Abschluss von Verträgen ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung von imwebsein. Für weitere Dienstleistungen werden zwischen den Vertragspartnern gesonderte Verträge vereinbart.
- Franke-Media.net behält sich ferner vor, Vertragspartner nachträglich von der Nutzung der Leistungen auszuschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Vertragspartner Leistungen zweckentfremdet oder in einer Art und Weise nutzt, die geeignet ist, den guten Ruf von imwebsein zu gefährden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vertragspartner Pflichten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis verletzt oder andere Vertragspartner von imwebsein schädigt.
- Die Onpage Optimierung verläuft in enger Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner. Ihm werden alle benötigten Informationen zur Verbesserung und Optimierung der Seite durch imwebsein zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Anweisungen obliegt dem Vertragspartner. Wenn imwebsein Teile der Optimierung umsetzen soll, müssen die entsprechenden Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin ist dies nur insoweit möglich, wie durch die Programmierung ein unkompliziertes Eingreifen möglich und Budget vorhanden ist.
- Alle anfallenden Dienstleistungen mit dem Ziel der Rankingverbesserungen werden nach Bedarf durchgeführt. Die Auswahl der geeigneten Dienstleistung obliegt der imwebsein GmbH. Sie entscheidet stets, welche Maßnahmen für den Vertragspartner durchgeführt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Dienstleistung im Interesse des Vertragspartners zu handeln um dessen Ziele zu verwirklichen.
- Franke-Media.net ermöglicht dem Vertragspartner die durchgeführten Arbeiten mitzuverfolgen, indem im Kundentool auf imwebsein.de, oder einem anderem Kundenmanagement Tool, die an oder für die Website durchgeführten Arbeiten protokolliert werden.
- Franke-Media.net fertigt für alle beauftragten Tätigkeiten jeweils eine Dokumentation an, die jeweils am 10. des Monats oder nach Abschluss der Tätigkeit unaufgefordert vorgelegt wird und der die jeweiligen Aufwände zu enthalten hat. Sollte imwebsein die Frist nicht einhalten könnten, hat sie dies dem Vertragspartner ohne schuldhafte Verzögerung anzuzeigen.
- Soweit die Vertragspartner im Rahmen der Nutzung der Leistungen Software des anderen Vertragspartners nutzen, gewährt der jeweils andere Vertragspartner ihm, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer und inhaltlich auf die Nutzung im Sinne der Leistungserbringung beschränktes Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch.
- Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Unternehmen öffentlich als Referenz benannt werden kann. Dazu räumt der Vertragspartner der imwebsein GmbH die Nutzungsrechte des Website- und oder Firmenlogos ein. Ob und wo diese genannt werden, entscheidet imwebsein. Dieses Einverständnis kann jederzeit vom Vertragspartner widerrufen werden.
- Dem Auftragnehmer ist ein Zugang zum Nutzer-Account für das Google Search Console Konto des Auftraggebers und auch für das Google Analytics Konto (oder vergleichbares) einzurichten (wenn vorhanden).
- Franke-Media.net hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Vertragspartners entsprechende Verträge zu schließen. Franke-Media.net wird sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, jedoch gegebenenfalls bemühen, berechtigte Interessen des Vertragspartners zu wahren und Interessenskollisionen zu vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit eine Konkurrenzauschluss Klausel zu vereinbaren.
- Vom Vertragspartner gewünschte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn imwebsein diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Vertragspartner rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung getroffen hat.
- 3 Beauftragung, Vertragsumfang
- Jede Leistung ist durch den Vertragspartner gesondert zu beauftragen (Einzelauftrag/Leistungsschein). Im Auftrag werden der Name der Aktion, Leistungsdatum und -zeitraum, die Inhalte der Leistung sowie das für imwebsein anfallenden Honorar bzw. die Provision genau beziffert. Die Vertragsparteien liefern sich jeweils gegenseitig die zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte.
- Je nach Art und Umfang der imwebsein nach § 1 übertragenen Aufgaben werden die jeweiligen Zeitaufwände sowie eine betriebliche Anwesenheit pro Woche/Monat, soweit erforderlich, in dem die Beratungstätigkeit betreffenden separaten Auftrag definiert.
- 4 Pflichten des Vertragspartners
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, imwebsein die zur Erfüllung der ihr auferlegten Pflichten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Materialien, insbesondere Unterlagen, Texte etc. beizustellen. Darüber hinaus zeigt der Vertragspartner alle Vorgänge und Umstände an, die für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die dem Vertragspartner erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden. Projektverzögerungen aufgrund des Umstandes, dass er notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen ausschließlich zu Lasten des Vertragspartners und berühren den Vergütungsanspruch der imwebsein GmbH nicht.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass sämtliche von ihm gelieferten Inhalte, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von imwebsein stehen, nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder pornografischen Inhalte oder solche Inhalte enthalten, die den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohle zu beeinträchtigen.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, von imwebsein geforderte technische und inhaltliche Spezifikationen strikt einzuhalten. Etwaige aus der Nichteinhaltung dieser Spezifikationen folgende Verzögerungen und / oder Änderungen der von imwebsein erbrachten Leistungen gehen zu Lasten des Vertragspartners und begründen keine Ansprüche gegen imwebsein.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Marken und / oder Logos von imwebsein oder ihren Kunden und Partnern zu verwenden, wiederzugeben, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu ändern oder in sonstiger Weise zu nutzen, es sei denn, imwebsein hat vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ferner ist der Vertragspartner verpflichtet, fremde in- und ausländische Urheber- oder Markenrechte zu beachten.
- 5 Vertragslaufzeit / Kündigung
- Kostenvoranschläge von imwebsein sind unverbindlich. imwebsein verpflichtet sich, dem Vertragspartner Abweichungen der tatsächlichen Kosten von mehr als zehn Prozent gegenüber dem veranschlagten Wert unverzüglich mitzuteilen.
- Der zwischen imwebsein und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Im Übrigen ergibt sich die jeweilige Vertragslaufzeit jeweils aus dem Angebot.
- Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Sollte das Projekt aus irgendeinem Grund zeitlich unterbrochen werden, ruht dieser Vertrag entsprechend. Dauert diese Unterbrechung länger als 2 Monate, so ist imwebsein berechtigt, mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende diesen Vertrag zu kündigen; in diesem Fall wird die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Unterbrechung erbrachte Leistung entsprechend vergütet.
- Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt und trotz schriftlicher Mahnung durch die andere Partei den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung wiederherstellt. Die Mahnung hat den Pflichtverstoß konkret zu bezeichnen und auf die Möglichkeiten der Kündigung aus wichtigem Grund zu verweisen. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Geheimhaltungspflichten.
- Bis zur Wirksamkeit der Kündigung behält jeder Vertragspartner seinen Anspruch auf sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Vertragspartner zudem zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet. Gegebenenfalls über die Vertragslaufzeit hinausgehende Verpflichtungen, insbesondere bezüglich des Datenschutzes und der Geheimhaltung, bleiben davon unberührt.
- Sämtliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
- 6 Geldverkehr, Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung bzw. Umsatzverteilung erfolgt grundsätzlich aufgrund der aktuellen Preis- und Vergütungsliste der imwebsein GmbH bzw. aufgrund der im Einzelauftrag bezeichneten Aufteilung.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich durch imwebsein. Sämtliche Umsätze und Vergütungen verstehen sich netto, die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
- Sämtliche Rechnungen der imwebsein GmbH werden grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von vierzehn Werktagen ohne Abzug einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf ein von imwebsein zu benennendes Bankkonto zu überweisen.
- Nebenkosten wie zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Seminare sind im Honorar nicht enthalten. Soweit nicht anders vereinbart, sind mit der Vergütung alle von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie Ansprüche der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Auftrag einschließlich Büro-, Porto-, Telefon-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie sonstige Aufwendungen abgegolten. Eine gesonderte Erstattung von Auslagen erfolgt nur, wenn auf nachweislicher Veranlassung des Auftraggebers die Auftragnehmer Reisen außerhalb des Sitzes des Auftraggebers übernehmen muss. Für genehmigte Reisen mit dem Pkw zahlt der Auftraggeber insoweit pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, für genehmigte Bahnreisen werden die nachgewiesenen Kosten zweiter Klasse erstattet, für genehmigte Flugreisen werden die nachgewiesenen Kosten in der jeweils günstigsten Klasse (z.B. Economy-Class) erstattet. Die zusätzlich zu erstattenden Auslagen sind durch entsprechende Belege nachzuweisen.
- Bei Zahlungsverzug ist imwebsein berechtigt, dem Vertragspartner – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Verzugszinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist.
- Franke-Media.net ist berechtigt, alle vereinbarten Arbeiten erst ab dem Zahlungseingang durchzuführen, oder mit begonnen Arbeiten auszusetzen, insofern ein Zahlungsverzug eintritt. Eine Gutschrift oder Nacharbeitung erfolgt nicht, da die Arbeitszeit des Mitarbeiters in dieser Zeit blockiert wurde. Eingeplante Stunden verfallen.
- 7 Gewährleistung und Haftung
- Franke-Media.net wird seine Leistungen im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben und übernimmt weder Gewähr oder Garantie für eine ununterbrochene und / oder störungsfreie ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen noch insbesondere für Leitungs- und/oder Anbindungsausfälle, Hard- und/oder Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter (z.B. Viren oder „denial of services attacks“). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Auftreten solcher Unterbrechungen und/oder Störungen keine Regress- oder Ersatzansprüche jeglicher Art begründet.
- Mängel sind Abweichungen von der Leistungsbeschreibung. Auftretende Mängel müssen imwebsein detailliert mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei Mängelanalyse und -behebung zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung ohne Kosten für den Vertragspartner.
- Der Vertragspartner räumt imwebsein eine angemessene Frist für die Nacherfüllung ein. Gelingt diese auch innerhalb einer weiteren, angemessenen Nachfrist nicht (jeweils mindestens 15 Werktage), kann der Vertragspartner, wenn er dies bei der Nachfristsetzung angekündigt hat, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Mängelansprüche des Vertragspartners können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an Leistungen durchgeführt hat oder durch Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind oder diese Änderungen die Mängelbeseitigung, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschweren.
- Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung / Übernahme oder Anzeige der Fertigstellung bzw. Leistungserbringung und / oder -bereitstellung.
- Franke-Media.net haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet Franke-Media.net nur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
- Franke-Media.net haftet im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht und außervertraglich dem Grunde nach nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Garantien und vertragswesentlichen Pflichten. Insbesondere ist eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen.
- Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und / oder entgangenen Gewinn ist bei anderem als vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf den bei einem Schadenseintritt im Inland zu erwartenden gewöhnlichen Schaden, höchstens aber auf die nach dem jeweiligen Auftrag von dem Vertragspartner zu entrichtende Gesamtvergütung. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der imwebsein verursacht werden.
- Der Vertragspartner haftet gegenüber imwebsein für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente, Links und sonstige Materialien – im Folgenden „Unterlagen“ – die er imwebsein zur Abwicklung der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt.
- Machen Dritte Ansprüche gegen imwebsein wegen einer im Pflichtenkreis des Vertragspartners aufgetretenen Rechtsverletzung und / oder einer Verletzung geltenden Rechts geltend, hat der Vertragspartner alles in seiner Macht stehende zu tun, um imwebsein auf seine Kosten gegen die geltend gemachten Ansprüche bzw. Rechte zu verteidigen und die behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen. Der Vertragspartner haftet gegenüber imwebsein ferner für alle durch diesen verschuldeten Schäden, die infolge eines nur teilweise, fehlerhaft, verzögert, verspätet oder gar nicht ausgeführten Auftrags entstehen. Gleiches gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages.
- Der Vertragspartner stellt imwebsein von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und Kosten frei, die imwebsein dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dementsprechend die Unterlagen des Vertragspartners gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze beziehungsweise Verordnungen verstoßen. Der Vertragspartner stellt imwebsein insbesondere von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der verwendeten Inhalte oder eines über einen Hyperlink verbundenen Angebots gegen imwebsein, insbesondere nach dem TMG, dem BDSG oder dem Mediendienste-Staatsvertrag erhoben werden, unverzüglich auf erstes Anfordern frei und erstattet auf Anforderung die der imwebsein entstehenden Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
- 8 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden – soweit nichts Anderes bestimmt – ohne weitere zusätzliche Einwilligung nur zum Zwecke der Bereitstellung der Leistungen, der Nutzung und gegebenenfalls der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
- 9 Geheimhaltung und Verschwiegenheit
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von imwebsein erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt zwischen ihnen getroffener Vereinbarungen und über die bei deren Durchführung und Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse, auch gegenüber Dritten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit imwebsein Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist.
- Der Vertragspartner hat gegenüber seinen Mitarbeitern und an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten, die Zugang zu den in Abs. 1 genannten Unterlagen und Gegenständen haben, die Einhaltung dieser Geheimhaltungsverpflichtung sicherzustellen.
- 10 Änderungen
- Franke-Media.net erbringt seine Leistungen entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Franke-Media.net behält sich vor, die Leistungen insgesamt sowie Art und Inhalt der einzelnen Leistungen jederzeit und wiederholt zur Verbesserung des Angebots, insbesondere seiner Funktionen und seiner technischen Weiterentwicklung ganz oder teilweise zu ändern, zu erweitern oder anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Vertragspartner per rechtzeitiger E-Mail ausdrücklich informiert. Wenn der Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag mit imwebsein mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Widerspricht der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen, so gelten die mitgeteilten Änderungen als neue Bedingungen.
- Franke-Media.net ist darüber hinaus berechtigt, einzelne im Rahmen der Leistungen angebotene Funktionen – insbesondere bei geänderten gesetzlichen Erfordernissen, dauerhaften Verlusten, technischen Schwierigkeiten oder Missbräuchen durch Kunden, Vertragspartner oder Dritte – einzustellen.
- Franke-Media.net behält sich auch Preisänderungen ausdrücklich vor und wird den Vertragspartner hierüber mit angemessener Frist informieren.
- Franke-Media.net behält sich ferner vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere, wenn neue Leistungen eingeführt werden oder wenn gesetzliche Bestimmungen Änderungen erforderlich machen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB wird imwebsein dem Vertragspartner mitteilen. Ist er mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich widersprechen.
- Im Falle eines Widerspruchs des Vertragspartners gegen Änderungen der Leistungen, Leistungen, dieser AGB oder der besonderen Bedingungen für die einzelnen Produkte hat imwebsein das Recht, unter Geltung dieser AGB geschlossene Verträge außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der User nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird imwebsein bei der Ankündigung der Änderung der AGB ausdrücklich hinweisen.
- Ein Widerspruch ist nicht per E-Mail möglich.
- 11 Veröffentlichungen, Werbung
- Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen mit der Zusammenarbeit der Parteien oder vertragsgemäßen Leistungen sind zwischen den Parteien inhaltlich abzustimmen.
- Sofern nicht gesondert anders vereinbart, räumt der Auftraggeber der Auftragnehmerin das Recht ein, zu Werbezwecken den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens nebst Logo als Referenz zu nennen.
- 12 Schlussbestimmungen
- Die Versendung von Mitteilungen an imwebsein per E-Mail genügt der Schriftform nur dann, wenn dies in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
- Eine Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten durch den Vertragspartner an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von imwebsein zulässig.
- Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Vereinbarungen zwischen den Parteien haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Der Vertragspartner wird imwebsein rechtzeitig über das Bevorstehen eines Insolvenzverfahrens informieren zu dem Zweck, die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Pflichten zu gewährleisten oder aber für eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages zu sorgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in solch einem Fall verpflichtet, an der Schaffung neuer Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahestehendes Ergebnis unter der Wahrung der beiderseitigen Interessen rechtswirksam erzielt wird.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie von Rückverweisungen auf ausländisches Recht.
- Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der imwebsein sachlich und örtlich zuständige Gericht. Franke-Media.net ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Leipzig, 18.05.2018